Vernetzen leicht gemacht
Die Ultra Line unterstreicht unser Engagement zur Verbesserung der industriellen Arbeitshygiene
Die Vernetzer unserer Ultra Line für Polyurethan-Beschichtungen und -Klebstoffe stehen für unser kontinuierliches Engagement für Produktqualität und unsere Führungsposition im Bereich der industriellen Arbeitshygiene. Mit einem Restmonomergehalt von unter 0,1 % trägt die Ultra Line zur Sicherheit am Arbeitsplatz bei. Gemäß der aktuellen REACH-Verordnung der EU (Eintrag 74 des Anhangs XVII) unterliegen Produkte mit einem Gehalt an monomeren Diisocyanaten von weniger als 0,1 % anderen regulatorischen Anforderungen, was bestimmte Compliance-Verfahren für Hersteller vereinfacht.
Nahtlose Integration
Die Produkte der Ultra Line bieten die gleiche technische Leistungsfähigkeit wie etablierte Formulierungen und zeichnen sich gleichzeitig durch eine verbesserte Industriehygiene aus. Hersteller können diese Verbesserungen problemlos umsetzen, ohne dass neue Kundengenehmigungen oder zusätzliche Qualifizierungsprozesse erforderlich sind.
Unsere Vernetzer der Ultra Line beweisen, dass verbesserte Industriehygiene am Arbeitsplatz und bewährte Leistung sich nicht gegenseitig ausschließen. Diese Innovation ermöglicht es Herstellern, ihr Arbeitsschutzprofil zu verbessern, ohne dabei Abstriche bei der technischen Exzellenz zu machen.
Compliance
Gemäß der Beschränkung in Anhang XVII, Eintrag 74, der REACH-Verordnung ist die Durchführung einer Sicherheitsschulung vor der ersten Verwendung von Polyisocyanatprodukten, die freie Diisocyanate in Konzentrationen von 0,1 % oder mehr enthalten, obligatorisch.
Obwohl unsere Produkte der Ultra Line die Diisocyanatexposition reduzieren, sind angemessene Arbeitsbedingungen und das Bewusstsein der Mitarbeiter für die spezifischen Gefährdungen beim Sprühanwendungen weiterhin wesentliche Sicherheitsanforderungen.
Wesentliche Vorteile
- Verbesserte industrielle Arbeitshygiene: Restmonomergehalt von unter 0,1 %
- Zukunftssicher: Entwickelt, um den aktuellen EU-Vorschriften für Diisocyanate sowie den neuen EU-Grenzwerten für die berufsbedingte Exposition (Occupational Exposure Limit – OEL) gegenüber Diisocyanaten, die 2029 in Kraft treten, gerecht zu werden.
- Bewährte Leistung: Technische Äquivalenz zu bewährten Formulierungen
- Drop-in-Lösung: Ersetzt problemlos bewährte Formulierungen ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand oder Genehmigungen